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   OVG Sachsen, 12.09.2017 - 2 B 214/17   

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https://dejure.org/2017,35083
OVG Sachsen, 12.09.2017 - 2 B 214/17 (https://dejure.org/2017,35083)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.09.2017 - 2 B 214/17 (https://dejure.org/2017,35083)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. September 2017 - 2 B 214/17 (https://dejure.org/2017,35083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BPolBG, Art. 33 GG
    Beförderung; eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 01.06.2016 - 2 B 340/15

    Beförderung; Dienstunfähigkeit; Freihaltung einer Planstelle

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2017 - 2 B 214/17
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 10 ff.), der sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 -, juris angeschlossen und ausgeführt habe, dass die Begründung des Bundesverfassungsgerichts auch auf den Bereich der Bundespolizei übertragbar sei.

    10 Der Senat folgt dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der ein Beschluss des Senats (v. 2. November 2007 - 2 B 403/06 -) und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden (v. 9. Mai 2006 - 11 K 972/05 -) aufgehoben wurden, in ständiger Rechtsprechung (vgl. bereits Beschl. v. 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 - a. a. O.).

    Durch die gesetzgeberische Wertung des § 4 Abs. 1 BPolBG ist ausgeschlossen, dass eine Beförderung, die nach Maßgaben der Eignung, Leistung und Befähigung (Art. 33 Abs. 2 GG) vorzunehmen wäre, allein mit dem Hinweis auf eine offene Beurteilung der gesundheitlichen Eignung abgelehnt wird (vgl. bereits Beschl. v. 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 - a. a. O. Rn. 11).

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2017 - 2 B 214/17
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 10 ff.), der sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 -, juris angeschlossen und ausgeführt habe, dass die Begründung des Bundesverfassungsgerichts auch auf den Bereich der Bundespolizei übertragbar sei.

    9 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - a. a. O. Rn. 14 f.) wird hierzu ausgeführt:.

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2017 - 2 B 214/17
    "Unabhängig davon, ob man den Begriff der Polizeidienstfähigkeit durch die Ausnahmevorschrift des § 150 Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz SächsBG als modifiziert ansieht oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2002 - 2 A 11657/01 -, juris), kann die hiermit bewirkte Öffnung des Polizeivollzugsdienstes für nicht vollumfänglich polizeidienstfähige Beamte nicht ohne Rückwirkung auf die Auslegung des Eignungsbegriffs im Sinne des Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bleiben.

    In diese Prognoseentscheidung darf der Dienstherr auch organisatorische und personalpolitische Erwägungen einstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris, Rn. 13; OVG NW, Beschluss vom 13. November 2006 - 6 B 2086/06 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2002 - 2 A 11657/01

    Polizeidiensttauglichkeit eines Polizeibeamten auf Lebenszeit bei einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2017 - 2 B 214/17
    "Unabhängig davon, ob man den Begriff der Polizeidienstfähigkeit durch die Ausnahmevorschrift des § 150 Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz SächsBG als modifiziert ansieht oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2002 - 2 A 11657/01 -, juris), kann die hiermit bewirkte Öffnung des Polizeivollzugsdienstes für nicht vollumfänglich polizeidienstfähige Beamte nicht ohne Rückwirkung auf die Auslegung des Eignungsbegriffs im Sinne des Art. 33 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bleiben.

    Einem nach § 150 Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz SächsBG weiter verwendeten Bewerber darf die gesundheitliche Eignung für ein Beförderungsamt daher nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil er den Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht vollumfänglich entspricht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2002 - 2 A 11657/01 -, juris; auch Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Kommentar, Stand: 285. Ergänzungslieferung, Bd. 3, § 194 LBG NRW, Rn. 31).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2017 - 2 B 214/17
    Bei Beförderungen auf der Grundlage einer Beförderungsrangliste erstreckt sich der Bewerbungsverfahrensanspruch auf alle aktuell vorgesehen Beförderungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2017 - 2 B 214/17
    Die Gerichte werden in dem somit erneut durchzuführenden fachgerichtlichen Verfahren insbesondere darüber zu befinden haben, ob die bereits in der Ausgangsentscheidung enthaltene Behauptung des Dienstherrn, es stehe im gehobenen Polizeivollzugsdienst kein Dienstposten zur Verfügung, auf dem die Beschwerdeführerin mit ihren gesundheitlichen Einschränkungen auf Dauer verwendet werden könne, die Ablehnung des Beförderungsgesuchs der Beschwerdeführerin trägt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 2 A 6/06 -, juris, Rn. 28 f.).".
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2017 - 2 B 214/17
    Da sich das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat vom Auffangwert aus (vgl. Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2006 - 6 B 2086/06

    Dienstunfähigkeit eines Polizeivollzugsbeamten

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2017 - 2 B 214/17
    In diese Prognoseentscheidung darf der Dienstherr auch organisatorische und personalpolitische Erwägungen einstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris, Rn. 13; OVG NW, Beschluss vom 13. November 2006 - 6 B 2086/06 -, juris).
  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 2 A 418/21

    Schadenersatz; verspätete Beförderung

    Entsprechendes gilt im Hinblick auf den Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 -, juris, der zudem mit weiterem Senatsbeschluss vom 12. September 2017 - 2 B 214/17 -, juris bestätigt wurde.
  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 2 A 189/21
    Entsprechendes gilt im Hinblick auf den Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - 2 B 340/15 -, juris, der zudem mit weiterem Senatsbeschluss vom 12. September 2017 - 2 B 214/17 -, juris bestätigt wurde.
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